Retreats können in vielen Fällen als Weiterbildungskosten geltend gemacht werden.
Reise- und Unterkunftskosten sind je nach Regelung separat ansetzbar.
Auf Wunsch stellen wir notwendige Unterlagen und Nachweise bereit.
Die Teilnahme kann einzeln oder im Rahmen modularer Entwicklungswege erfolgen.